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21. Oktober 2024 | Handelsverband NRW Aachen-Düren-Köln |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die IHK nennt ihre Vollversammlung oft auch das „Parlament der Wirtschaft“. Für uns als Handelsverband ist es wichtig, eine starke Stimme in diesem Parlament zu haben, damit die Interessen des Handels auch ausreichend Gewicht in der Ausrichtung der Kammer bekommen. Ich darf Sie daher herzlich bitten, auch Ihre Stimme dort einzubringen.
Ich wünsche Ihnen eine gute Woche und bleiben Sie gesund! Das sagt Ihnen einer, der in der letzten Woche am eigenen Leibe spüren durfte, dass es immer noch Corona gibt.
Ihr Jörg Hamel |
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Wahl der neuen IHK-Vollversammlung 2024 - IHK Köln
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Innerhalb der Wahlfrist vom 1. Oktober 2024 bis zum 4. November 2024, 24 Uhr, können die Wahlberechtigten entweder elektronisch oder per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Vom 1. Oktober bis zum 4. November 2024 haben die Unternehmen der Region die Möglichkeit, über ihre Vertretung für die nächsten fünf Jahre abzustimmen.
Die IHK Köln setzt sich als starke Stimme der Wirtschaft für die Belange der Unternehmen ein. Um diese wichtige Arbeit auch in Zukunft mit einer breiten Unterstützung fortsetzen zu können, ist Ihre Teilnahme an der Wahl entscheidend!
Für den Einzelhandel in Köln ist eine engagierte Vertretung in der Vollversammlung besonders wichtig. In der Wahlgruppe 5, Einzelhandel, kandidiert unser erfahrener Delegierter Thomas Schumacher, der sich bereits in der zweiten Wahlperiode ehrenamtlich für die Interessen des Einzelhandels in Köln einsetzt.
Mit Ihrer Stimme können Sie sicherstellen, dass der Einzelhandel in Köln weiterhin stark vertreten bleibt und seine Anliegen erfolgreich durchgesetzt werden. Bitte unterstützen Sie unseren Kandidaten und nehmen Sie an der Wahl teil, um eine starke Vertretung für den Kölner Einzelhandel in der IHK-Vollversammlung zu gewährleisten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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Weniger Geld für Weihnachtsgeschenke in diesem Jahr Die hohe Inflation beeinflusst auch in der Vorweihnachtszeit das Konsumverhalten der Deutschen. Eine aktuelle Umfrage zeigt: Viele planen, dieses Jahr weniger Geld für Geschenke auszugeben und vermehrt auf Rabattaktionen zurückzugreifen. Laut einer Studie des Marktforschungsinstituts Appinio wollen 37 Prozent der befragten Deutschen ihre Ausgaben für Weihnachtsgeschenke und Festessen reduzieren. Besonders die gestiegenen Preise aufgrund der Inflation veranlassen viele, ihr Budget zu kürzen. Rabattaktionen wie der Black Friday rücken deshalb in den Fokus: 54 Prozent der Befragten achten bereits jetzt verstärkt auf Sonderangebote. 39 Prozent planen, ihre Weihnachtseinkäufe gezielt rund um Rabattaktionen zu tätigen.
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Black Friday 2024: Ein festes Shopping-Event in Deutschland Der Black Friday, der dieses Jahr auf den 29. November fällt, bleibt in Deutschland ein fest etabliertes Shopping-Event. Laut einer YouGov-Studie plant rund ein Drittel der Deutschen, die Sonderangebote zu nutzen, wobei Elektronik (54 %), Kleidung (46 %) und Geschenke (48 %) besonders beliebt sind. Während 44 % der Käufer ähnlich viel wie im Vorjahr ausgeben wollen, planen 11 % mehr und 24 % weniger Ausgaben. Die Studie hebt auch die Rolle der Werbung hervor: 47 % der Black Friday-Shopper lassen sich durch Online-Werbung inspirieren, 40 % durch soziale Medien. Besonders bei jungen Menschen (18–34 Jahre) spielt Social Media eine entscheidende Rolle. » Weitere Details
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SPD-Strategiepapier: HDE bewertet Vorschläge zu Steuerreform und Mindestlohn kritisch Mit Blick auf das in dieser Woche vom SPD-Vorstand beschlossene Strategiepapier warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor einer Steuerreform zulasten des Mittelstandes und vor politisch motivierten Anhebungen des gesetzlichen Mindestlohns ohne Beteiligung der Mindestlohnkommission. Auch die im Papier geforderte Verabschiedung des Rentenpakets II bewertet der HDE kritisch. » Weiterlesen
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BDA Stellungnahme zum Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz - Rentenpaket II Am 14.10.2024 fand die Anhörung zum Gesetzentwurf des sogenannten Rentenpaket II im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales statt, bei der auch die BDA als Sachverständige zu Wort kam. Bereits in der vergangenen Woche hatte die BDA fristgerecht eine Stellungnahme abgegeben.
Kritisch sieht die BDA die feste Zusage eines Mindestrentenniveaus von 48 % bis 2040. Diese kostspielige Maßnahme wird die Beitragslast für jüngere Generationen erhöhen, und die Mehrausgaben des Rentenpakets II werden sich in den nächsten 20 Jahren auf etwa eine halbe Billion Euro belaufen. Darüber hinaus sieht der Entwurf die Einführung eines sogenannten Generationenkapitals zur Stabilisierung des Beitragssatzes vor, dessen Effekt jedoch nur minimal sein dürfte. (Quelle: BDA)
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Hilfe, Förderprogramme und Informationen |
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Fristende 31.10.2024: Registrierungspflicht für Lebensmittelbedarfsgegenstände Seit dem 1. Juli 2024 müssen sich Händler, die Lebensmittelbedarfsgegenstände verkaufen, bei der zuständigen Behörde registrieren. Lebensmittelbedarfsgegenstände sind Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, oder bei denen dies bei normaler Verwendung vorhersehbar ist. Beispiele sind u. a. Tisch- und Kochgeschirr sowie bestimmte elektrische Küchengeräte. Die Registrierungspflicht wird durch die 22. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung geschaffen (Auszug aus dem Bundesgesetzblatt).
Nach § 2a der Bedarfsgegenständeverordnung müssen u. a. Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände verkaufen, ihre Tätigkeit künftig bei der jeweils nach Landesrecht zuständigen Behörde anzeigen. Ausgenommen sind Lebensmittelunternehmen, die bereits nach Lebensmittelhygieneverordnung registriert sind. Die Anzeige muss die Angaben nach § 2a Abs. 2 enthalten.
Eine Übergangsregelung gilt für Händler, die zum Inkrafttreten am 1. Juli 2024 bereits Lebensmittelbedarfsgegenstände vertreiben. Sie müssen die Anzeige bis zum 31.10.2024 an die zuständige Behörde übermitteln. Spätere Änderungen dieser Angaben sind der zuständigen Behörde spätestens sechs Monate nach Eintritt der Änderung mitzuteilen, wenn die Änderung zu diesem Zeitpunkt noch besteht.
Alle Informationen für NRW finden Sie auf der Website des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Hier werden Sie direkt zur Liste der zuständigen Lebensmittelüberwachungsämter und den FAQs nebst ausfüllbarem Musterformular weitergeleitet.
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Infoblatt: Der Onlineshop der Zukunft Ein zukunftsweisender Onlineshop unterstützt kleine Händlerinnen und Händler dabei, sich im Wettbewerb zu behaupten. Welche wegweisenden Entwicklungen und Technologien dabei eine Rolle spielen, erfahren Sie im Infoblatt des Mittelstand-Digital Zentrums Handel.
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Social First Podcast – TikTok Guide In der ersten Episode des Social First Podcasts stellen Lilli und Hailey sich und ihr neues Format vor. Sie erklären, warum sie den Podcast gestartet haben und was die Hörer erwartet. Der Fokus liegt auf TikTok: Funktionsweise der Plattform, die Rolle der Gen Z, Unterschiede zu Instagram und die Bedeutung von Authentizität und Kreativität für CreatorInnen. Außerdem geht es um das Konsumverhalten der Gen Z, Trends und Storytelling für Marken sowie die Zukunft und Kritik an TikTok. » Reinhören
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ERP-Förderkredit für Gründung und Nachfolge Ab dem 01.11.2024 bieten die KfW und die Deutschen Bürgschaftsbanken den ERP-Förderkredit für Gründung und Nachfolge an, der eine 100%-Risikoentlastung für Banken und Sparkassen beinhaltet. Durch eine 100%-Garantie der Bürgschaftsbank sind die Hausbanken vollständig von Kreditausfallrisiken entlastet. Weitere Informationen zum Förderprogramm, nützliche Rechentools und Erklärvideos für Banken und Kreditnehmer sind hier verfügbar.
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HDE-Umsatzkorrekturfaktoren 2025 Der HDE veröffentlicht jedes Jahr Umsatzkorrekturfaktoren, die als Planungsinstrument für den stationären Einzelhandel dienen. Diese Faktoren zeigen an, um wie viele Prozentpunkte die Umsatzentwicklung eines Monats oder Jahresabschnitts im Vergleich zum Vorjahreszeitraum angepasst werden muss. So werden die Unterschiede in der Verteilung der Verkaufs- und Wochentage berücksichtigt und ausgeglichen.
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Unser Merkblatt "Grenzen der Mitarbeiterkontrolle - im Fokus" wurde aktualisiert. Mitglieder können das Merkblatt hier anfordern.
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Fortbildung - Veranstaltungskalender 2024
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Karriere Handel - Der Blog |
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Ferien sinnvoll nutzen: Start in die berufliche Zukunft Die Ferien bieten die ideale Gelegenheit, um eine wohlverdiente Pause vom Schulalltag einzulegen. In der schulfreien Zeit kann es sinnvoll sein, sich mit der eigenen beruflichen Zukunft auseinanderzusetzen. Gerade dann bietet sich die Chance, mit einem Praktikum oder Schnuppertagen in Unternehmen Weichen in Richtung einer erfolgreichen Karriere zu stellen. » Weitere Informationen
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Klimaschutzoffensive des Handels |
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Förderdatenbank für den Einzelhandel Sie möchten Ihre Energiekosten senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Effizienzprojekte fördern zu lassen. Die wichtigsten Förderprogramme finden Sie in unserer Förderdatenbank. Filtern Sie bequem nach den passenden Kategorien und entdecken Sie Programme, die Ihre Maßnahmen unterstützen.
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Mittelstand-Digital Zentrum Handel |
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Webinar: Videoinhalte auf Social Media Gibt es ein Erfolgsrezept für den Social Media-Auftritt? In seinem kostenfreien Webinar „Videoinhalte auf Social Media: Sich auf TikTok und Instagram gekonnt in Szene setzen“ geht das Mittelstand-Digital Zentrum Handel am 23. Oktober u. a. darauf ein, welche Ziele Händler mit den Plattformen verfolgen können, wie sich Instagram und TikTok unterscheiden und was beim Posten von Beiträgen beachtet werden sollte. » Weitere Informationen
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Veranstaltungen des Handelsverbandes NRW, des Handelsverbandes Deutschland und der Bundesfachverbände finden Sie hier.
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Verkaufsoffene Sonntage in der Region von 13 bis 18 Uhr
10.11.2024 Brühl Martinsmarkt 10.11.2024 Eschweiler Stadtfest „Tag des Karnevals“ 10.11.2024 Köln-Braunsfeld Braunsfelder Martinsmeile 10.11.2024 Leverkusen-Schlebusch 27. Schlebuscher Martinsmarkt
Weitere verkaufsoffene Sonntage in der Region haben wir hier für Sie zusammengestellt.
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Etabliertes Fachgeschäft für Schreibwaren, Bürobedarf, Zeitungen und Fotokopien zu verkaufen
Zum Verkauf steht ein seit 48 Jahren erfolgreich geführtes Fachgeschäft im Zentrum einer Kleinstadt. Das Geschäft umfasst ein Gebäude mit Ladenfläche, Wohnung, Lager und Büro und wird ab Mitte 2026 verfügbar sein.
Angebotsdetails: Standort: Zentrale Lage in einer Kleinstadt mit hoher Kundenfrequenz. Ladenfläche: Aktuell ca. 100 m². Erweiterbar auf ca. 170 m² im benachbarten Haus (aktueller Zustand). Immobilie: Haus mit Geschäftsräumen, Wohnung, Lager und Büro. Verfügbarkeit: Ab Mitte 2026. Warenbestand: Übergabe erfolgt nach aktueller Inventur.
Besondere Merkmale: Langjähriger Kundenstamm: Das Geschäft verfügt über eine treue Kundschaft, die seit Jahrzehnten besteht. Erweiterungspotenzial: Möglichkeit zur Vergrößerung der Ladenfläche im benachbarten Haus. Kombinierte Nutzung: Die Immobilie bietet eine praktische Kombination aus Geschäft, Wohnen und Lager.
Vorteile des Angebots: Stabile Einnahmequelle: Das etablierte Geschäft bietet eine solide Basis für konstante Umsätze. Attraktive Lage: Zentrale Position mit guter Sichtbarkeit und Erreichbarkeit. Flexibilität: Vielfältige Nutzungsmöglichkeiten durch die Erweiterungsoption und die Kombination aus Geschäft, Wohnung und Lager.
Dieses Angebot bietet eine hervorragende Gelegenheit, ein etabliertes Geschäft mit stabilem Kundenstamm und Erweiterungspotenzial zu übernehmen. Interessiert? Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
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INTERN (nur für Mitglieder) |
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Die folgenden Merkblätter sind aktualisiert und können per E-Mail angefordert werden.
- Mutterschutz und Elternzeit - im Fokus
- Sonderzuwendungen - im Fokus
- Teilzeitarbeit - im Fokus
- Urlaub - im Fokus
- Zeugnis - im Fokus
- Hinweisgeberschutzgesetz - Fokus
- Der schwerbehinderte Arbeitnehmer - im Fokus
- Pfändung von Arbeitseinkommen - im Fokus
- Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Entgeltfortzahlung - im Fokus
- Grenzen der Mitarbeiterkontrolle - im Fokus
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Unsere Musterarbeitsverträge sind überarbeitet und können per E-Mail angefordert werden.
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Danke, dass Sie unseren Newsletter lesen! Empfehlen Sie ihn gerne an Ihre Kollegen, Freunde und Bekannte weiter - hier ist der Anmelde-Link. Außerdem freuen wir uns über Ihr Feedback, was Ihnen besonders gut gefällt und was wir noch besser machen sollen, an Martina Peiter. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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Wenn Sie diese E-Mail (an: unknown@noemail.com) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.
Handelsverband Nordrhein-Westfalen Aachen-Düren-Köln e.V. Geschäftsführer: Dipl.-Vw. Jörg Hamel An Lyskirchen 14 50676 Köln Deutschland
Tel: 0221/208040 | Fax: 0221/2080440 kontakt@ehdv.de www.ehdv.de Register: Eintragung im Vereinsregister: Amtsgericht Köln Registernummer: VR 5486
Geschäftsstelle Aachen |Theaterstrasse 65 | 52062 Aachen | Tel: 0241/93688960 | Fax: 0241/29906 | Vorstandvorsitzender: Gerd-Kurt Schwieren; Geschäftsführer: Dipl.-Vw. Jörg Hamel | Vereinsregister AG Köln VR 5486 | Redaktion: Jörg Hamel | Tel.: 0221/208040 | Fax 0221/2080440 | E-Mail: joerg.hamel@ehdv.de. Handelsverband Nordrhein-Westfalen (HV NRW) | Kaiserstraße 42a | 40479 Düsseldorf | Tel.: 0211/498060 | Fax: 0211/4980620 | E-Mail: info@hv-nrw.de | Präsident: Michael Radau; Hauptgeschäftsführer: Dr. Peter Achten | Vereinsregister AG Düsseldorf VR 3200 | Redaktion: Carina Peretzke | Tel.: 0211/4980625 | Fax 0211/4980620 | E-Mail: peretzke@hv-nrw.de. Die in diesem Newsletter enthaltenen Angaben dienen ausschließlich Ihrer Information: Für die enthaltenen Informationen sowie deren Nutzung übernimmt der HV NRW Aachen-Düren-Köln e.V. keine Gewährleistung und keine Haftung.
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