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20. Februar 2025 | Handelsverband NRW Aachen-Düren-Köln |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben gekämpft und verloren … gemeint ist die Verpackungssteuer nach Tübinger Muster, die in der vergangenen Woche mit Mehrheit im Kölner Rat beschlossen wurde. Wir haben gemeinsam mit allen großen Verbänden aus Gastronomie, Handwerk und Handel sowie der IHK Köln gekämpft. Unsere Unterstützer waren nicht nur die Akteure vor Ort, sondern es gab bundesweiten Support, weil Köln Vorbild für viele Kommunen sein könnte. Diese Steuer wird nicht nur uns, sondern dann auch unseren Kunden richtig viel Geld kosten und zudem einen – aus meiner Sicht – ungerechtfertigten Bürokratieaufwand erzeugen. Besonders ärgerlich war es, dass man uns überhaupt nicht gehört hat. Von vielen Parteien haben wir bis heute noch keine Reaktion auf unsere Anschreiben bekommen. Wahrscheinlich ist das so, weil man 10 Millionen Euro, die diese Steuer alleine in Köln jährlich bringen soll, bereits in den Haushalt eingestellt hatte.
Wir bleiben dran und kämpfen weiter für Sie.
Jetzt zu etwas Positivem: Unser Wettbewerb „Die Besten 2025“ läuft auf Hochtouren und aktive Teilnahme und Gutscheine, die werbewirksam auf Radio Köln verlost werden, sind jederzeit gerne gesehen und befeuern den spannenden Wettkampf unter Händlern, Handwerkern, Gastronomen und Hoteliers.
Ich wünsche Ihnen noch eine schöne Restwoche und einen guten Einstieg in das Vorkarnevals-Wochenende.
Ihr Jörg Hamel |
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Köln plant Verpackungssteuer – Wirtschaftsverbände warnen Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Verpackungssteuer in Tübingen plant Köln als erste Millionenstadt die Einführung einer solchen Abgabe. Die Steuer soll für Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck gelten, die in Restaurants, Cafés, Imbissen, Dönerläden, Einzelhandelsgeschäften und Handwerksbetrieben genutzt werden, um Speisen und Getränke zum Mitnehmen oder für den sofortigen Verzehr auszugeben. Die Stadtverwaltung rechnet mit jährlichen Einnahmen von rund zehn Millionen Euro.
Die Kölner Wirtschaftsverbände – vertreten durch die IHK Köln, DEHOGA Nordrhein, Kreishandwerkerschaft Köln und den Handelsverband Aachen-Düren-Köln e. V. – veröffentlichten am 12.02.2025 hierzu eine gemeinsame Pressemitteilung. Darin kritisierten sie die geplante Steuer als zusätzliche bürokratische und finanzielle Belastung für Unternehmen und Bürger. Stattdessen forderten sie eine gemeinsame, ergebnisoffene Entwicklung von Maßnahmen für ein sauberes Köln durch Politik, Verwaltung und Wirtschaft.
Jörg Hamel, Geschäftsführer des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Aachen-Düren-Köln, betont: „Wir streben über alle Branchen hinweg das Ziel an, die Sauberkeit der Kölner Innenstadt zu verbessern und Verpackungsmüll zu reduzieren. Die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer ist jedoch nicht der richtige Weg, um dieses Ziel zu erreichen. Besonders in Anbetracht der schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen bedeutet diese zusätzliche Steuer einen erheblichen finanziellen und administrativen Aufwand.“
Am 13. Februar 2025 legte der Kölner Stadtrat schließlich den Grundstein für die Einführung der Verpackungssteuer. In seiner Sitzung verabschiedete das Gremium einen Antrag, der die Stadtverwaltung beauftragt, eine entsprechende Beschlussvorlage zu erarbeiten. Eingebracht wurde der Antrag von den Fraktionen der Grünen und der CDU. Damit rücken die Befürworter der Steuer ihrem Ziel ein deutliches Stück näher. Vertreter der betroffenen Branchen warnen hingegen weiterhin vor erheblichen wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen und Bevölkerung.
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Es ist wieder so weit! Der renommierte Wettbewerb „DIE BESTEN 2025“ startet in die 13. Runde und bietet Ihrem Betrieb die einzigartige Chance, im Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit zu stehen.
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Vitale Innenstädte Das IFH KÖLN beschäftigte sich mit der Attraktivität deutscher Innenstädte. In der aktuellen „Vitale Innenstädte“-Studie wurden in über 100 Städten rund 69.000 Menschen befragt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Besucherzahlen fast wieder auf Vor-Corona-Niveau sind und Innenstädte für alle Generationen attraktiv bleiben. Im Durchschnitt vergeben die Befragten die Schulnote 2-. Um die Anziehungskraft der Städte weiter zu steigern, sind Maßnahmen wie die Vermeidung von Leerständen, bessere Infrastruktur und eine höhere Aufenthaltsqualität entscheidend. Experten diskutieren, wie diese Ziele konkret umgesetzt werden können. Zur Studie
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EU-Arbeitsprogramm: HDE lobt Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit und Bürokratieabbau Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt das neue Arbeitsprogramm der EU-Kommission, das am 12.02.2025 vorgestellt wurde. Besonders positiv sieht der Verband den Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit, wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit und den Abbau bürokratischer Hürden. Ein wichtiger Schritt in Richtung effizienterer Regulierung sind aus Sicht des HDE die geplanten „Fitness-Checks“, mit denen bestehende Vorschriften überprüft und verbessert werden sollen. » Weiterlesen
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EU-Leitlinien zu verbotenen KI-Praktiken im Sinne des KI-Pakts Die EU-Kommission hat Richtlinien veröffentlicht, die klare Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) festlegen. Diese Regeln sollen verhindern, dass KI in manipulativer Weise, beim Social Scoring oder bei der biometrischen Echtzeitidentifizierung verwendet wird. Das Ziel ist es, diese Regeln einheitlich in der gesamten EU umzusetzen. » Weiterlesen
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Zukunftssicherung für Fachkräfte Der Einzelhandel ist einer der größten Arbeitgeber und Ausbilder in Deutschland und trägt wesentlich zum Wohlstand des Landes bei. Die beiden Hauptberufe im Einzelhandel, Kaufleute im Einzelhandel und Verkäufer, gehören jedes Jahr zu den beliebtesten Ausbildungsberufen in Deutschland. In insgesamt 60 Berufen bildet die Branche hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte aus. Durch die Ausbildung von Kaufleuten im E-Commerce und die Weiterbildung zu Fachwirten im E-Commerce setzt der Einzelhandel sowohl national als auch international Maßstäbe. » Weitere Informationen
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Hilfe, Förderprogramme und Informationen |
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Kundentreue im E-CommerceMetapacks kostenloser Leitfaden zeigt, wie Personalisierung und ein optimales Versanderlebnis die Kundentreue im E-Commerce stärken. Er erklärt, welche Erwartungen Onlineshopper haben und wie eine reibungslose Lieferung die Conversion Rate verbessert.
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Automatenshop darf rund um die Uhr geöffnet bleiben – auch an Sonn- und Feiertagen Ein Automatenshop in Bonn darf vorerst weiterhin auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet bleiben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied, dass das Ladenöffnungsgesetz NRW voraussichtlich nicht für solche Shops gilt, da sie ohne Verkaufspersonal betrieben werden. Der Betreiber hatte sich gegen ein Verbot der Stadt Bonn gewehrt, die den 24/7-Automatenkiosk als reguläres Geschäft ansah. Das OVG stellte klar, dass Warenautomaten seit 1962 ganztägig erlaubt sind und nicht unter die Ladenschlussregeln fallen. Auch die technische Entwicklung ändere nichts daran. Eine gesetzliche Einschränkung sei Aufgabe des Gesetzgebers, nicht der Verwaltung. Damit bleibt der Shop bis zu einer endgültigen Entscheidung geöffnet. Ein ähnlicher Fall in Osnabrück, VG Osnabrück, Beschluss vom 14.01.2025 - 1 B 61/71, wurde hingegen anders bewertet: Dort sah das Verwaltungsgericht Automatenshops als Verkaufsstellen an, die die Sonntagsruhe stören. Pressemitteilung OVG NRW (Quelle: Beck Online)
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Fakeshop-Betrug - Mit unserer Checkliste richtig handeln! Die Checkliste „Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Fakeshops“ bietet Unternehmen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, um im Ernstfall angemessen zu reagieren. Sie unterstützt bei der Durchführung von Sofortmaßnahmen, der Dokumentation von Betrugsfällen und der Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden. Unternehmen können ihr Unternehmen durch präventive Maßnahmen schützen: Regelmäßige Überprüfung der Online-Präsenz, Meldung verdächtiger Aktivitäten und Sensibilisierung des Teams sind entscheidend.
Für weitere Fragen stehen die Digitalcoaches NRW und DIGITAL.SICHER.NRW gerne zur Verfügung.
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Karriere Handel - Der Blog |
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TikTok-Kompetenzen, Gaming-Erfahrung & Co.: Hobbys professionell in Bewerbungen einsetzen Viele Bewerber fragen sich, ob es überhaupt sinnvoll ist, Hobbys und Interessen im Lebenslauf aufzuführen. Die klare Antwort: Ja, sofern sie relevant sind und die eigene Persönlichkeit positiv hervorheben. Hobbys können folglich ein interessanter Türöffner sein – insbesondere dann, wenn sie wichtige Soft Skills belegen. Wie dabei am besten vorzugehen ist und welche Hobbys besser nicht aufgeführt werden sollten, wird in unserem neuen Blogbeitrag erläutert. » Weitere Informationen
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Mittelstand-Digital Zentrum Handel |
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Online-Thementag Logistik Wie können Händlerinnen und Händler in Zukunft ihre Retouren reduzieren und dadurch Kosten sparen? Welche Ideen und Entwicklungen gibt es rund um Verpackungen? Was bedeutet der digitale Lieferschein? Mit seinem kostenfreien Thementag Logistik am 5. März bietet das Mittelstand-Digital Zentrum Handel mittelständischen Händlern die Möglichkeit, sich einen Überblick über aktuelle Fragestellungen, von Green Logistics über Verpackungsinnovationen bis hin zum Retourenmanagement, zu verschaffen. Mit dabei sind u. a. WILDPLASTIC, toern, reuse.me und GS1 Germany. » Weitere Informationen
Infoblatt: Digitalisierung des Außendienstes im Großhandel Der Außendienst im Großhandel steht vor Herausforderungen: Klassische Außendienstmodelle geraten ins Hintertreffen, und die Ansprüche der Kunden wachsen stetig. Die Digitalisierung wird zu einem wichtigen Faktor, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Was bedeutet das konkret? Das Mittelstand-Digital Zentrum Handel zeigt in seinem kostenfreien Infoblatt „Digitalisierung im Außendienst“ den Status Quo und aktuelle Herausforderungen des Außendienstes und geht auf Chancen und Potenziale sowie die ersten Schritte der Digitalisierung ein. » Weitere Informationen
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Veranstaltungen des Handelsverbandes NRW, des Handelsverbandes Deutschland und der Bundesfachverbände finden Sie hier.
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Etabliertes Fachgeschäft für Schreibwaren, Bürobedarf, Zeitungen und Fotokopien zu verkaufen
Zum Verkauf steht ein seit 48 Jahren erfolgreich geführtes Fachgeschäft im Zentrum einer Kleinstadt. Das Geschäft umfasst ein Gebäude mit Ladenfläche, Wohnung, Lager und Büro und wird ab Mitte 2026 verfügbar sein.
Angebotsdetails: Standort: Zentrale Lage in einer Kleinstadt mit hoher Kundenfrequenz. Ladenfläche: Aktuell ca. 100 m². Erweiterbar auf ca. 170 m² im benachbarten Haus (aktueller Zustand). Immobilie: Haus mit Geschäftsräumen, Wohnung, Lager und Büro. Verfügbarkeit: Ab Mitte 2026. Warenbestand: Übergabe erfolgt nach aktueller Inventur.
Besondere Merkmale: Langjähriger Kundenstamm: Das Geschäft verfügt über eine treue Kundschaft, die seit Jahrzehnten besteht. Erweiterungspotenzial: Möglichkeit zur Vergrößerung der Ladenfläche im benachbarten Haus. Kombinierte Nutzung: Die Immobilie bietet eine praktische Kombination aus Geschäft, Wohnen und Lager.
Vorteile des Angebots: Stabile Einnahmequelle: Das etablierte Geschäft bietet eine solide Basis für konstante Umsätze. Attraktive Lage: Zentrale Position mit guter Sichtbarkeit und Erreichbarkeit. Flexibilität: Vielfältige Nutzungsmöglichkeiten durch die Erweiterungsoption und die Kombination aus Geschäft, Wohnung und Lager.
Dieses Angebot bietet eine hervorragende Gelegenheit, ein etabliertes Geschäft mit stabilem Kundenstamm und Erweiterungspotenzial zu übernehmen. Interessiert? Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
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INTERN (nur für Mitglieder) |
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Die folgenden Merkblätter sind aktualisiert und können per E-Mail angefordert werden.
- Mutterschutz und Elternzeit - im Fokus
- Sonderzuwendungen - im Fokus
- Teilzeitarbeit - im Fokus
- Urlaub - im Fokus
- Zeugnis - im Fokus
- Hinweisgeberschutzgesetz - Fokus
- Der schwerbehinderte Arbeitnehmer - im Fokus
- Pfändung von Arbeitseinkommen - im Fokus
- Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Entgeltfortzahlung - im Fokus
- Grenzen der Mitarbeiterkontrolle - im Fokus
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Unsere Musterarbeitsverträge sind überarbeitet und können per E-Mail angefordert werden.
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Handelsverband Nordrhein-Westfalen Aachen-Düren-Köln e.V. Geschäftsführer: Dipl.-Vw. Jörg Hamel An Lyskirchen 14 50676 Köln Deutschland
Tel: 0221/208040 | Fax: 0221/2080440 kontakt@ehdv.de www.ehdv.de Register: Eintragung im Vereinsregister: Amtsgericht Köln Registernummer: VR 5486
Geschäftsstelle Aachen |Theaterstrasse 65 | 52062 Aachen | Tel: 0241/93688960 | Fax: 0241/29906 | Vorstandvorsitzender: Gerd-Kurt Schwieren; Geschäftsführer: Dipl.-Vw. Jörg Hamel | Vereinsregister AG Köln VR 5486 | Redaktion: Jörg Hamel | Tel.: 0221/208040 | Fax 0221/2080440 | E-Mail: joerg.hamel@ehdv.de. Handelsverband Nordrhein-Westfalen (HV NRW) | Kaiserstraße 42a | 40479 Düsseldorf | Tel.: 0211/498060 | Fax: 0211/4980620 | E-Mail: info@hv-nrw.de | Präsident: Michael Radau; Hauptgeschäftsführer: Dr. Peter Achten | Vereinsregister AG Düsseldorf VR 3200 | Redaktion: Carina Peretzke | Tel.: 0211/4980625 | Fax 0211/4980620 | E-Mail: peretzke@hv-nrw.de. Die in diesem Newsletter enthaltenen Angaben dienen ausschließlich Ihrer Information: Für die enthaltenen Informationen sowie deren Nutzung übernimmt der HV NRW Aachen-Düren-Köln e.V. keine Gewährleistung und keine Haftung.
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